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Studienkolleg für ausländische Studierende | |
Holstenglacis 6 |
Tel. +49 - 40 - 42 89 86 00 | |
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Unsere Zielgruppen
Studienbewerber, deren ausländische Bildungsnachweise keinen direkten Hochschulzugang erlauben, müssen in einer Prüfung nachweisen, dass sie die sprachlichen, fachlichen und methodischen Voraussetzungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule haben. Diese Prüfung heißt Feststellungsprüfung. [=>]
Nach der Feststellungsprüfung können Sie sich in Hamburg oder an anderen Orten um einen Studienplatz bewerben. Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang an der Universität Hamburg erhalten Sie für den Besuch des Studienkollegs 10 (von insgesamt bis zu 59) Bonuspunkten. [=>]
Informationen über die ausländischen Bildungsnachweise, die den Besuch des Studienkollegs erforderlich machen oder schon den direkten Hochschulzugang erlauben, finden Sie unter → Land wählen → Zeugnisbewertung → Hochschulzugang bei www-anabin.de.
Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erfolgt in der Regel
in den Fachkursen des Studienkollegs, die ein Jahr dauern.
Welche ausländischen Vorbildungen eine Zulassung zu einem bestimmten Kurs eröffnen,
ist durch die
Regelungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland vorgegeben und hängt auch von
der Wahl Ihres Studienfaches ab.
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Wenn entsprechend gute Leistungen vorliegen,
kann die Ausbildungsdauer durch das Vorziehen von Prüfungen
verkürzt werden.
Es ist auch möglich, die Feststellungsprüfung ohne vorherigen
Besuch des Studienkollegs als Externenkandidat abzulegen.
Die Anmeldung zu den Fachkursen des Studienkollegs erfolgt direkt bei der Zulassungsstelle des Studienkollegs. Die Bewerbung erfolgt nicht über "uni-assist"!
Vor der Zulassung zu den Fachkursen ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen, deren Niveau etwa dem Abschluss der Mittelstufe (B2 des Europäischen Referenzrahmens) entspricht. [=>]
Für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, jüdische Immigrantinnen und Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion sowie für Asylberechtigte und Flüchtlinge mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gibt es am Studienkolleg einen Sonderlehrgang, der in zwei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in §42 der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg" angegeben.
Für diese Studienbewerber bieten wir zur Vorbereitung auf das Studium in Zusammenarbeit mit Hamburger Hochschulen ein propädeutisches Vorsemester an. Hier muss die Bewerbung bei der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg Harburg oder der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg über "uni-assist", die Servicestelle für internationale Studienbewerber, erfolgen!
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