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Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg

Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

Tel. +49 - 40 - 42 89 86 00
studienkolleg@bsb.hamburg.de

  • STICHWORTSUCHE:

Visum/ Aufenthaltserlaubnis

Für den Besuch des Studienkollegs ist eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausbildung erforderlich. Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Wenn Sie (noch) keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule vorweisen können, beantragen Sie ein Studienbewerbervisum. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.

Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung; es kann von der Website des Auswärtigen Amtes heruntergeladen werden. Das Formular für einen langfristigen Aufenthalt kann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen! Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll! Sobald die Studierenden ins Studienkolleg aufgenommen und an der Universität Hamburg eingeschrieben worden sind, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium bei der Ausländerbehörde in Ihrem Bezirksamt beantragen.

Bitte beachten Sie: Ein Touristenvisum ist für Studierende nicht geeignet; es berechtigt nur zu einem Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten. Es kann auch nicht umgewandelt werden, wenn Sie während der Laufzeit eine Zulassung erhalten sollten.

Die Bearbeitung des Antrags kann unter Umständen drei Monate dauern, also stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig.

Auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland finden Sie Informationen über Deutschland sowie Hinweise für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland. Beachten Sie die Bestimmungen unter "Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung" im Zuwanderungsgesetz.
Die Universität Hamburg bietet weitere Informationen zu

Zuständige Stellen in Hamburg

Die Stadt Hamburg bietet ebenfalls allgemeine Informationen zu den Einreisebestimmungen sowie spezielle Informationen zum Visumverfahren für Studienaufenthalte. Hier finden Sie auch Antragsformulare zum Herunterladen (download).

Zentrale Ausländerbehörde
Sachgebiet für Einreiseangelegenheiten
Team 1 - Arbeitsaufnahme, Studentenvisa und sonstiges
Amsinckstraße 28
20097 Hamburg

Tel.: 040 42839-3038
Fax: 040 42839-2157
E-Mail: Service.Visa-Stelle@eza.hamburg.de

Öffnungszeiten donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr
Übrige Zeit: Termine nach Vereinbarung

Die wichtigsten Informationen sind im Merkblatt des Einwohner-Zentralamtes der Stadt Hamburg (pdf-Datei) zusammengefasst.

Ausländische Studierende an einer der Hamburger Hochschulen können im Hamburg Welcome Center nach vorheriger Terminabsprache ihre erste Anmeldung durchführen und ihre Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Die Verlängerung des Visums zum Zwecke des Studiums erfolgt bei den acht Ausländerdienststellen bei den Bezirken. Die Adressen finden Sie auf den Seiten der Hamburger Behörden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Beantragung eines Einreisevisums haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat) in Ihrem Heimatland.

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