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Holstenglacis 6 | |
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Visum/ Aufenthaltserlaubnis
Für den Besuch des Studienkollegs ist eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums erforderlich. Diese wird auf Antrag von der Ausländerbehörde am Wohnort ausgestellt. Sobald die Studierenden ins Studienkolleg aufgenommen und an der Universität Hamburg eingeschrieben worden sind, können sie die Erstausstellung bzw. die Verlängerung des Visums beantragen.
Die Bearbeitung des Antrags kann unter Umständen ein Monat oder länger dauern, also stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig.
Bitte beachten Sie: Ein Touristenvisum ist für Studierende nicht geeignet; es berechtigt nur zu einem Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten. Es kann auch nicht umgewandelt werden, wenn Sie während der Laufzeit eine Zulassung erhalten sollten.
Auf der
Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland
finden Sie Informationen über Deutschland sowie Hinweise für die Einreise nach
und den Aufenthalt in Deutschland. Beachten Sie die Bestimmungen unter "Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung"
im
Zuwanderungsgesetz.
Die Universität Hamburg bietet weitere Informationen zu
Wenn Sie weitere Fragen zur Beantragung eines Einreisevisums haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat) in Ihrem Heimatland.
Von Studierenden aus Nicht-EU-Ländern vorzulegen:
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