Sonderlehrgang
Für Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, jüdische Immigrantinnen und Immigranten
aus der ehemaligen Sowjetunion sowie für Asylberechtigte und Flüchtlinge mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
gibt es am Studienkolleg einen Sonderlehrgang,
der zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit
einem Probehalbjahr und schließt mit der Abschlussprüfung ab.
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Zulassungsvoraussetzung sind
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, nachgewiesen etwa
durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Erste Stufe,
die Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts oder mindestens
gleichwertige Zeugnisse. In anderen Fällen
ist die Eingangsprüfung
erfolgreich zu absolvieren.
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Wer mindestens zwei Jahre eine Hochschule mit Erfolg besucht und die Eingangsprüfung
Deutsch erfolgreich absolviert hat, kann direkt in das zweite Jahr der Ausbildung
aufgenommen werden.
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In dem Probehalbjahr müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Sonderlehrgangs nachweisen, dass sie genug Kenntnisse und Fähigkeiten
für einen erfolgreichen Abschluss haben. Die Voraussetzung dafür ist,
dass am Ende des ersten Halbjahres in keinem Fach eine ungenügende Leistung
und in höchstens zwei Fächern eine mangelhafte
Leistung erbracht wurde.
Wer das Probehalbjahr nicht erfolgreich abschließt, muss das Studienkolleg
verlassen. Das Probehalbjahr kann nur in begründeten Ausnahmefällen
wiederholt werden.
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Voraussetzung für die Versetzung in das zweite Ausbildungsjahr
ist ein ausgeglichener Leistungsstand. Mangelhafte Leistungen in einem Pflichtfach können
durch (mindestens) gute Leistungen in einem anderen Pflichtfach
oder befriedigende Leistungen in zwei anderen Pflichtfächern ausgeglichen
werden. Mangelhafte Leistungen
in zwei Pflichtfächern oder ungenügende Leistungen können nicht
ausgeglichen werden.
Das erste Ausbildungsjahr kann einmal wiederholt werden.
Ein vorzeitiger Übergang in das zweite Ausbildungsjahr
ist aufgrund einer Entscheidung der Kurskonferenz möglich.
- Pflichtfächer sind:
- Deutsch
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Englisch
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Mathematik
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Gemeinschaftskunde
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Physik (1. Ausbildungsjahr)
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Biologie oder Chemie (2. Ausbildungsjahr)
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Fächer der schriftlichen Prüfung sind:
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Deutsch
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Englisch
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Mathematik
Im Fach Gemeinschaftskunde oder Biologie/Chemie
findet eine mündliche Prüfung statt.
- Die Anmeldung zu dem Sonderlehrgang
erfolgt direkt bei der Zulassungsstelle des
Studienkollegs. Dafür gibt es ein besonderes
Bewerbungsformular. -
Die genauen
Zulassungsvoraussetzungen
sind in §42 der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg" angegeben.
