Logo

Holstenglacis 6
D-20355 Hamburg
studienkolleg@bsb.hamburg.de

  • STICHWORTSUCHE:

 A 

 B 

 C 

 D 

 E 

 F 

 G 

 H 

 I 

 J 

 K 

 L 

 M 

 N 

 O 

 P 

 Q 

 R 

 S 

 T 

 U 

 V 

 W 

 X 

 Y 

 Z 

A

Abitur: Schulabschluss in Deutschland, der Voraussetzung für die Zulassung zu Hochschulen und Universitäten ist. Das Abitur entspricht der Allgemeinen Hochschulreife.

Abteilung Internationales der Universität Hamburg: Anlaufstelle für Studienbewerber aus dem Ausland.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), auch allgemeine Hochschulreife: Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.

Akademisches Auslandsamt (AKA): Heute heißt es: "Abteilung Internationales" der Universität Hamburg, genauer: "Internationale Studienbewerbungen und Auslandsstudium (ISA): Beratungsstelle der Universität Hamburg für ausländische Studierende bei Fragen zum Studium, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung [...]".

Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA):Vertretung der Studentinnen und Studenten an einer Hochschule. Der AStA der Universität Hamburg bietet auch Beratung und Hilfe an

Auswahlverfahren: Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen. An der Universität Hamburg sind Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen den Deutschen gleichgestellt und werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung und nach Wartezeit vom Studierendenzentrum ausgewählt. Für Nicht-EU-Bewerber/innen stehen bis zu 10 % der Plätze pro Jahr zur Verfügung (bei Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Biologie, Pharmazie und Psychologie 8 %). Diese werden von fachnahen Auswahlkommissionen nach qualitativen Kriterien vergeben.


B

B.A.: Bachelor of Arts

Bachelor: Erster berufsqualifizierender Studienabschluss. In den technisch-naturwissenschaftlichen Fächern gibt es den Bachelor of Science (B.Sc), in den geisteswissenschaftlich-sprachlichen den Bachelor of Arts (B.A.).

BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich auch das Darlehen des Bundes für Berechtigte zur Finanzierung des Studiums.

Beurlaubung: Aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden.

B.Sc.: Bachelor of Science

Bewerbung beim Studienkolleg: Antrag, am Studienkolleg aufgenommen zu werden.


C

credit points: Siehe ECTS.


D

DAAD: Der Deutsche Akademische Austauschdienst zahlt und informiert über Studienaufenthalte im Ausland. Er bietet auch Informationen für Studienbewerber aus dem Ausland, die in Deutschland studieren wollen.

DaF: Deutsch als Fremdsprache

Diplom: Üblicher Studienabschluss in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik. Das Diplom wird gegenwärtig durch den Master ersetzt.

DSD: Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferernz (KMK), Stufe II, kann an deutschen Auslandsschulen, aber auch an ausländischen staatlichen wie privaten Bildungseinrichtungen weltweit erworben werden, die vom Zentralen Ausschuss für das DSD der KMK, einem Bund-Länder-Gremium, eine Genehmigung als Prüfungsschule erhalten haben. Voraussetzung dafür ist u.a. der Nachweis von 1200 bis 1600 Stunden Deutschunterricht in mindestens sieben aufeinanderfolgenden Klassen an einer deutschen Auslandsschule und in mindestens fünf aufeinanderfolgenden Klassen in MOE/GUS (Mittel- Ost-Europa / Gemeinschaft Unabhängiger Staaten). Das Sprachdiplom beschreibt Standards für qualifizierte Deutschkenntnisse für ein Studium in Deutschland. Es dient als Nachweis der Deutschkenntnisse, die für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland erforderlich sind.

DSH: Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ist eine sprachliche Zulassungsprüfung, die dazu dient, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber nachzuweisen. Sie ist auch von Studienbewerbern deutscher Staatsangehörigkeit abzulegen, die keinen deutschsprachigenen Bildungsabschluss vorzuweisen haben (z. B. Aussiedlern mit deutscher Staatsangehörigkeit, aber einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung).
Das Ergebnis der DSH wird in drei Niveaustufen angegeben (DSH 1 bis DSH 3).


E

ECTS (European Credit Transfer Systems): Vereinbarung der Bewertung nach Punkten zwischen in- und ausländischen Universitäten, die von allen Ländern anerkannt werden sollte. Studienleistungen aus dem Ausland sollen so angerechnet werden können. In den Bachelor-Studiengängen sind bestimmte ECTS-Punktzahlen als Leistungsnachweis vorgesehen.

Einschreibung: Siehe Immatrikulation.

Exmatrikulation: Beendigung der Zugehörigkeit zur Universität/Studienkolleg. Erfolgt bei Beendigung oder Aufgabe des Studiums sowie bei häfigem, unentschuldigtem Fehlen (siehe auch Zwangsexmatrikulation).


F

Fachhochschule (FH): Fachhochschulen bieten vor allem anwendungsbezogene Studiengänge u.a. aus den Bereichen Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft an.

Feststellungsprüfung (FSP): Kurzwort für "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland". Wer die Prüfung bestanden hat, kann zum Studium an einer Universität oder an einer anderen Hochschule in Deutschland zugelassen werden. Die Feststellungsprüfung wird am Studienkolleg abgelegt.


G

Grundstudium: Die ersten vier Semester an der Universität bzw. zwei Semester an Fachhochschulen. Im Grundstudium werden fachspezifische Grundlagenkenntnisse vermittelt.


H

Hauptstudium: Der zweite Studienabschnitt, nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums, in dem meist ausgewählte Fachgebiete vertieft studiert werden. Abschluss des Hauptstudiums erfolgt mit dem Diplom, Magister oder einer Staatsprüfung.

Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis oder Bescheinigung, die zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt. Da die Schulsysteme der Länder sehr unterschiedlich sind, reicht das Abschlusszeugnis für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland oft nicht aus. Um ein Studium in Deutschland aufnehmen zu können, muss man in diesem Fall zunächst ein Studienkolleg in Deutschland besuchen.
Eine Vorprüfung der deutschen HZB führt für die Universität Hamburg in der Regel uni-assist in Berlin durch. Dort erhält man die Vorprüfungsdokumentation, die für die Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich ist.
Die Bewerbung für das Studienkolleg Hamburg erfolgt nicht über uni-assist, sondern beim Schulinformationszentrum (SIZ) der Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg.

HVV: Der Hamburger Verkehrs-Verbund betreibt die Bahnen und Busse in Hamburg. Mit der Einschreibung (Immatrikulation) erhalten die Studierenden des Studienkollegs eine Fahrkarte für den HVV.

HZB: Hochschulzugangsberechtigung

HZB-Note: Die ins deutsche System umgerechnete HZB-Note setzt sich aus den Durchschnittsnoten zusammen, die für den Hochschulzugang in Deutschland relevant sind (z.B. Sekundarschulabschluss + 2 Hochschulsemester). Die HZB-Note ist wichtig im Auswahlverfahren für ausländische StudienbewerberInnen. Sie kann bei Nicht-EU-Bewerbern durch zusätzliche Kriterien verbessert werden.


I

Immatrikulation: Offizielle Einschreibung als Studierender für einen Studiengang an der Universität. Sie erfolgt vor dem Studienbeginn beim Studentensekretariat (für EU-Studierende) oder beim Akademischen Auslandsamt (für Nicht-EU-Studierende und alle Programm- und Austauschstudierenden sowie Stipendiaten und Freemover aus allen Ländern).

Internationaler Studentenausweis: ermöglicht Preisermäßigungen für Studierende im Ausland.


J


K

Klausur: Schriftliche Prüfung unter Aufsicht.

Kommilitone: Lateinische Bezeichnung für Mitstudierende.


L

Lehramt: Nach Landesgesetzen geregelte Studiengänge mit Staatsexamenabschluss, die zum Unterrichten an einer öffentlichen Schule berechtigen.

Lehrveranstaltungen: Alle Unterrichtsveranstaltungen einer Hochschule wie z.B. Seminare, Übungen, Vorlesungen, Laborpraktika.


M

Master: z.B. Master of Science. An deutschen Hochschulen neuer Studienabschluss, in etwa vergleichbar mit dem Diplom.

Matrikelnummer: Eine Matrikelnummer erhält jeder Studierende bei der Immatrikulation. Sie ist die "Identifikationsnummer" an der Hochschule.


N

N.C. (Numerus clausus):  Auswahlgrenze, die sich auf die Abiturnote bezieht, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder -fächern, für die es weniger Studienplätze als Bewerber gibt.

n.n. (lat.: nomen nominandum): Wird im Vorlesungsverzeichnis immer dann verwendet, wenn die ausführende Person einer angebotenen Veranstaltung noch nicht feststeht.


O


P

PIASTA: Interkulturelles Leben und Studieren an der Universität Hamburg bietet ein vielfätiges Programm für und mit internationalen Studierenden, von der Beratung über Treffen im PIASTA-Café bis zu kulturellen Veranstaltungen.

Praktikum: Fachbezogene Tätigkeit zum Erwerb von Praxiserfahrung im Beruf. Viele Fachhochschulen und die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) verlangen ein Praktikum vor oder während des Studiums.

Praxissemester: An Fachhochschulen ist in vielen Studiengängen ein Praxissemester vorgesehen. Im Praxissemester arbeiten die Studentinnen und Studenten in einem Betrieb, um erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Propädeutikum:  Vorbereitendes fachgebundenes Studiensemester für ausländische Studierende. [=>mehr dazu]

Prüfungsordnung: Die Prüfungsordnung regelt die Zulassung, Art und Ablauf der Prüfungen. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer und besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen. Die Prüfungsordnung für die Feststellungsprüfung können Sie hier einsehen.


Q

Quereinstieg: Wechsel des Studienfaches. Ob und in welchem Maße bereits erbrachte Studienleistungen angerechnet werden können, muss im Einzelfall entschieden werden.


R

Rechtsberatung: Auskünfte über kostenlose Rechtsberatung für Studierende erteilen AStA und Studentenwerke.

Regelstudienzeit: Festgelegte Zeit, in der das Studium erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann.

Rückmeldung: Gegen Ende jeden Semesters muss man der Universität mitteilen, dass man auch im nächsten Semester eingeschriebener Student bleiben möchte. Dazu benutzt man an der Universität Hamburg die Unterlagen, die man mit der endgültigen Semesterbescheinigung zusammen bekommt. Diesen Unterlagen ist ein Rückmeldebogen sowie ein Überweisungsformular beigelegt. Das Überweisungsformular benutzt man, um den nächsten Semesterbeitrag zu überweisen. Falls sich die Adresse oder andere Daten des Studierenden ändern, muss das Rückmeldeformular ausgefüllt und an die Uni geschickt werden, ansonsten reicht die Überweisung des Semesterbeitrags. Zum Teil ist die Rückmeldung auch per Chip-Karte möglich.


S

Schließfächer: Bei Fragen/ Problemen zu unseren Schließfächern im Keller wenden Sie sich bitte direkt an die betreuende Firma AstraDirekt. Mietverträge können Sie auch online abschließen.

Semester: Das akademische Jahr wird in Deutschland in ein Wintersemester (WS) und ein Sommersemester (SS) aufgeteilt. Es umfasst sowohl die Vorlesungs- als auch die vorlesungsfreie Zeit.

Semesterferien: Vorlesungsfreie Zeiten zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. Kann und muss manchmal für Praktika oder zum Schreiben von Seminararbeiten/Hausarbeit genutzt werden.

Semesterticket: In Hamburg gibt es in Verbindung mit dem Studentenausweis eine preisgünstige Fahrkarte für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Semesterwochenstunden (SWS): Anzahl der Lehrveranstaltungen, die in einer Semesterwoche anfallen.

Sozialberatung: Beratungseinrichtung der Studenten-/ Studierendenwerke für Studierende mit Problemen in sozialen (z.B. Studienfinanzierung) aber auch psychologischen Dingen.

SS: Sommersemster.

SPRINT: Propädeutikkurs der Technischen Universität Hamburg-Harburg.

STiNE: Das Studien-Informationsnetz der Universität Hamburg ermölicht den Studentinnen und Studenten die Einschreibung (immatrikulation) und die Belegung von Kursen und Seminaren. Dazu brauchen sie einen Benutzernamen und ein Passwort.

Stipendium: Finanzielle Unterstützung während des Studiums, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Studentensekretariat: Zuständig für die formalen Aspekte des Studiums: Zulassung, Ex- und Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung etc.

Studentenwerk/Studierendenwerk: Zuständig für die sozialen Belange der Studierenden. Studenten-/ Studierendenwerke sind sogenannte Anstalten des öffentlichen Rechts und betreiben Mensen, Cafeterien, Wohnheime usw.

Studiengang: Durch eine Studien- oder Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Studienfächer, das zu einem bestimmten, berufsqualifizierenden Abschluss führt, z.B. Diplom oder Magister.

Studienordnung: Sie konkretisiert inhaltlich die in der Prüfungsordnung getroffenen Regelungen bezüglich Aufbau, Inhalt und Umfang eines Studiengangs.

SWS: Semesterwochenstunden


T

TestAS: Der Test für Ausländische Studierende ist ein zentraler, standardisierter Studierfähigkeitstest für ausländische Studierende. Studieninteressierten aus dem Ausland gibt das TestAS-Resultat Aufschluss darüber, wo sie im Vergleich zu anderen Bewerberinnen und Bewerbern stehen. Sie können mit guten Testergebnissen ihre Chancen auf einen Studienplatz an einer Hochschule in Deutschland verbessern.

TestDaF: Der Test Deutsch als Fremdsprache ist eine Sprachprüfung für ausländische Deutschlerner, die in Deutschland studieren wollen oder ganz allgemein einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse brauchen. TestDaF ist eine zentrale und standardisierte Prüfung, die vom TestDaF-Institut in Hagen (Deutschland), entwickelt und korrigiert wird.

TUHH: Technische Universität Hamburg-Harburg

Tutor: Studierender höheren Semesters, der studentische Arbeitsgruppen/Tutorien.

Tutorium: Von Studierenden der höheren Semester geleitete Veranstaltung zur Vertiefung des Inhalts einer Vorlesung.


U

Urlaubssemester: Siehe Beurlaubung.


V

Vorlesungsverzeichnis: Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule eines Semesters. Es liegt auch in den Bibliotheken aus und ist in der Regel, außer in der Hochschule selbst, auch im örtlichen Buchhandel erhältlich (siehe auch Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis).

Vorprüfungsdokumentation (VPD): Ein Schreiben von uni-assist, mit dem sich Studienanfänger/innen direkt bei der Universität Hamburg bewerben können. Darin wird die fachgebundene oder allgemeine Hochschulzugangsberechtigung sowie die HZB-Note dokumentiert.


W

Weiterführende Studiengänge: Studiengänge nach einem Diplom-, Magister-, oder Bachelor- / Masterstudium. Sie sind geeignet, die bisher erreichte hochschulische und/oder berufliche Qualifikation in einem bestimmten Bereich zu verbessern oder zu vertiefen.

WS: Wintersemester.


X


Y


Z

Zulassungsbeschränkung: Es kann nur eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen in einem Studienfach vergeben werden. Wenn es immer mehr Bewerbungen gibt als Plätze vorhanden sind, wird der Studiengang zulassungsbeschränkt, und die Plätze werden durch Auswahlverfahren vergeben.

ZVS: Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen mit Sitz in Dortmund (für deutsche und EU-Studierende). Zuständig u.a. für die Auswahl und Verteilung von Studienplätzen, die bundesweit Zulassungsbeschränkungen unterliegen.

Zwangsexmatrikulation: Maßnahme der Hochschule, die z.B. bei Versäumen der Rückmeldung zum Semester, bei überlanger Studienzeit etc. möglich ist. Studierende verlieren damit ihren Studentenstatus.

drucken