Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg
Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg
Kosten/ Finanzierung eines Studiums in Deutschland
Den Finanzierungsnachweis braucht man, weil nach dem Aufenthaltsrecht davon ausgegangen wird, dass ausländische Studierende ihren Lebensunterhalt selbst
finanzieren können. Deshalb dürfen Sie während eines Aufenthalts nach § 16 AufenthG, also während sie eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 16 AufenthG zum Zweck des Studiums besitzen, auch grundsätzlich keine staatlichen Unterstützungsleistungen beziehen.
Zum Nachweis Ihres Lebensunterhalts müssen Sie der Ausländerbehörde darlegen, aus welchen Quellen Sie Ihr Studium finanzieren. Als Mindestsumme gilt der
Höchstförderbeitrag nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung, derzeit 720 Euro/Monat. Diese monatliche Summe müssen Sie für den gesamten
Zeitraum, für den Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachweisen, also in der Regel für mindestens ein Jahr, was einer Summe von 8,700 Euro/Jahr
entspricht.
Als Finanzierungsnachweis können dienen:
Sie können diese verschiedenen Nachweise auch kombinieren. Weitere Informationen finden Sie beim
Deutschen Studentenwerk.
Die Teilnahme an den Kursen des Studienkollegs selbst ist kostenfrei. Nur für die Nutzung der Einrichtungen der Universität, die Fahrt mit den Bahnen und Bussen in Hamburg müssen Sie einmal pro Halbjahr Semesterbeiträge bezahlen.
Die Studierenden des Studienkollegs werden an der Universität Hamburg immatrikuliert (eingeschrieben) und
müssen ebenso wie die Studentinnen und Studenten der Universität am Beginn jeden Semesters (zwei Mal im Jahr) einen
Semesterbeitrag bezahlen. Dafür dürfen
die Studierenden des Studienkollegs die Einrichtungen der Universität - etwa Mensa, Bibliotheken, Rechenzentrum -
benutzen und erhalten einen Studentenausweis, der bei vielen Gelegenheiten
zum Kauf verbilligter Eintrittskarten (Theater u. a.) berechtigt. Im Semesterticket enthalten
ist auch die Fahrkarte für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV), so dass Sie alle Bahnen und Busse
in Hamburg und im nahen Umland kostenfrei benutzen können.
Der Abschluss einer Versicherung ist zwingend erforderlich. Sie können sich entweder als Schüler bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen (Kosten: ca. 90 € im Monat) oder bei einer privaten Krankenversicherung. Sollten Sie sich für eine privaten Krankenversicherung entscheiden, muss bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis die Prüfung des ausreichenden Versicherungsschutzes im Krankheitsfall (Anlage 7) durch das Versicherungsunternehmen unterschrieben vorgelegt werden.
Neben diesen studiumbezogenen Kosten müssen Sie mit monatlichen Lebenshaltungskosten von durchschnittlich 630 Euro rechnen. Etwa ein Drittel davon entfällt auf die Miete für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim oder für ein privat angemietetes Zimmer.
Studierende am Studienkolleg können Schülerbafög beantragen, wenn sie die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen sind grundsätzlich erfüllt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit
haben. Aber auch viele Ausländer/innen sind BAföG-berechtigt,
wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind beispielsweise
Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum
Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.
Zuständig ist das
Bezirksamt Hamburg Mitte
Fachamt für Grundsicherung und Soziales
Amt für Ausbildungsförderung (für Auszubildende und Schüler/innen)
Caffamacherreihe 1 - 3
20355 Hamburg
Telefon: 040 / 42854 – 4837
Fax: 040 / 44279 – 08033
E-Mail: bafoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Di. und Do. 8:30 - 16:00 Uhr
Die Universität Hamburg unterstützt leistungsstarke ausländische Studierende durch Leistungsstipendien. Bewerber müssen gute bis sehr gute Leistungen im Studium nachweisen sowie bereit sein, sich aktiv mit zwei bis vier Stunden pro Semesterwoche für die Internationalisierung der Universität Hamburg einzusetzen.
Die Technische Universität Hamburg (TUHH) unterstützt
leistungsstarke ausländische Studierende durch
Leistungsstipendien
für zwölf Monate.
Voraussetzungen:
Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg unterstützt
leistungsstarke ausländische Studierende im zweiten Studienjahr durch
Leistungsstipendien in
Höhe von max. 400 Euro monatlich für fünf Monate.
Voraussetzungen:
Auch für Nicht-EU-Ausländer gibt es einige Stipendienprogramme. Oft werden nur Studentinnen und Studenten mit besonders guten Leistungen unterstützt. In einigen Fällen ist eine Förderung erst im Hauptstudium möglich. Einen Überblick finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berät und fördert Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Immigrantinnen und Immigranten sowie zu diesem Personenkreis nachgereiste Ehegatten und Kinder unter 30 Jahren durch das Angebot Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule. Neben einer finanziellen Unterstützung können sie dadurch auch Sprach- und Vorbereitungskurse besuchen, sowie sich bei der Studien- und Berufswahl und bei Bewerbungs- und Zulassungsverfahren beraten lassen. Mehrere Infos sowie das Anmeldeformular sind auf der Webseite https://www.cjd-hamburg.de/angebote/bildungsberatung-garantiefonds-hochschule/ auffindbar.