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Studienkolleg für ausländische Studierende
an der Universität Hamburg

Holstenglacis 6
D - 20355 Hamburg

Tel. +49 - 40 - 42 89 86 00
studienkolleg@bsb.hamburg.de

  • STICHWORTSUCHE:

Prüfung in der Aula Die Feststellungsprüfung

Begriff

"Feststellungsprüfung" ist ein Kurzwort für "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland". Wer die Prüfung bestanden hat, kann zum Studium an einer Universität oder an einer anderen Hochschule in Deutschland zugelassen werden. Der Ablauf der Prüfung ist in der Prüfungsordnung geregelt. [ =>]

Prüfungsablauf

Die Feststellungsprüfung findet zweimal jährlich statt und bildet den Abschluss der Ausbildung im Studienkolleg. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Feststellungsprüfung besteht aus

Die schriftlichen Prüfungen dauern pro Fach mindestens zweieinhalb und höchstens vier Stunden.

Zusätzliche mündliche Prüfungen werden angesetzt, wenn dies für die abschließende Beurteilung bzw. für das Bestehen der ganzen Prüfung erforderlich ist.

Die Feststellungsprüfung kann einmal wiederholt werden.

Feststellungsprüfung ohne Besuch des Studienkollegs (Externenprüfung)

Wenn Sie die Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ablegen wollen, müssen Sie sich individuell darauf vorbereiten und dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Studienkollegiaten nach Abschluss der Fachkurse, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereitet (einschließlich des Nachweises von Deutschkenntnissen auf DSH-2-Niveau).

Kandidaten für die Externenprüfung müssen Zulassungsstelle telefonisch melden und die Bewerbungsunterlagen für die externe Feststellungsprüfung oder Abschlussprüfung des Sonderlehrgangs anfordern. Die Bewerbung ist möglich vom 1. August bis 30. September für die folgende Prüfung zum Wintertermin und vom 1. Februar bis 31. März für die Prüfung zum Sommertermin. Nur in diesen Zeiten sind die Bewerbungsunterlagen für die Externen-Prüfungen erhältlich. Welche Dokumente zu einer Bewerbung gehören, wird jeweils zum Beginn des Bewerbungszeitraumes aktualisiert und dann mit den Bewerbungsunterlagen => zusammen schriftlich mitgeteilt. Die Bewerbung erfolgt nicht über "uni-assist"!

Welche ausländischen Vorbildungen eine Zulassung zur Externenprüfung eröffnen, ist durch die Regelungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) vorgegeben und hängt auch von der Wahl Ihres Studienfaches ab. Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung ausreichende Voraussetzungen einschließlich Deutschkenntnisse auf DSH-2-Niveau nachgewiesen haben, lädt die Zulassungsstelle Sie schriftlich zu einer Vorbesprechung mit Ihren künftigen Prüfern ein.

Diese Vorbesprechungen (die "Externenberatung") finden im Februar und April (bei Bewerbung für die Prüfung im Sommer) und im September und Oktober (bei Bewerbung für die Prüfung im Winter) statt.

Die Prüfung wird in Deutsch und in zwei Pflichtfächern des Fachkurses abgenommen, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereiten würde. Die übrigen Fächer des Schwerpunktkurses werden mündlich geprüft. Es können auch mündliche Prüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungsfächer stattfinden.



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